Thailand Ehegatten Visum & Rentner Visum
Ehegattenvisum
Ausländer, die mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet sind und mit diesem in Thailand in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können recht einfach ein Ehegattenvisum bekommen. Die Ehe muss in Thailand anerkannt sein und der Antragsteller muss ein Jahreseinkommen von mindestens 400.000 THB nachweisen oder diesen Betrag auf einem thailändischen Konto haben (in eigenem Namen) Das Guthaben muss nur nachgewiesen werden, es wird nicht verpfändet.
Das Visum gilt jeweils für 12 Monate und kann wieder verlängert werden. Bei der Verlängerung muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung kontinuierlich 400.000 THB auf dem Bankkonto hatte oder er muss alternativ eine neue Einkommensbescheinigung nachweisen.
Einkommensbescheinigungen müssen durch das Konsulat oder Botschaft beglaubigt sein.
Rentnervisum / Retirement Visum Thailand
Ausländer, die 50 Jahre oder älter sind können ebenfalls recht einfach ein Visum bekommen, ein sogenanntes Rentnervisum. Der Antragsteller muss ein Jahreseinkommen von mindestens 800.000 THB nachweisen oder diesen Betrag auf einem thailändischen Konto haben (in eigenem Namen) Das Guthaben muss nur nachgewiesen werden, es wird nicht verpfändet.
Das Visum gilt jeweils für 12 Monate und kann wieder verlängert werden. Bei der Verlängerung muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung kontinuierlich 800.000 THB auf dem Bankkonto hatte oder er muss alternativ eine neue Einkommensbescheinigung nachweisen.
Auch hier gilt : Einkommensbescheinigungen müssen durch das Konsulat oder Botschaft beglaubigt sein.
Bei beiden Visaformen gilt : Der Inhaber muss das Land nicht verlassen in der Zeit, in der das Visum gültig ist (kein Visa – Run). Allerdings muss er alle 90 Tage eine Meldbescheinigung bei der Immmigration machen (geht neuerdings auch Online)